Digitale Beurkundung

Nicht jede Beurkundung erfordert Ihr persönliches Erscheinen: Bestimmte Vorgänge – wie zum Beispiel ausgewählte Firmengründungen oder Handelsregisteranmeldungen – können Sie auf Wunsch auch vollständig digital durchführen; mit derselben Rechtssicherheit. Auch die Verwahrung Ihrer Urkunden erfolgt heute zusätzlich elektronisch, im gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Urkundenarchiv der Bundesnotarkammer. Ich berate Sie gerne, ob die Online-Beurkundung für Ihr individuelles Anliegen infrage kommt.